Wer darf Osteopathie ausüben?
Da die Osteopathie in Deutschland als Heilkunde gilt, darf sie nach der aktuellen Rechtslage nur von Ärzten oder Heilpraktikern praktiziert werden.
Die Ausbildung erfolgt teilweise an Hochschulen auf akademischen Niveau, teilweise auch an privaten Schulen.
Um für den Patienten eine Art Qualifikationssicherung erkennbar zu machen, führt der Verband der Osteopathen VOD e.V. eine Therapeutenliste.
Therapeuten, die auf dieser Liste geführt werden, erfüllen vom Verband festgelegte Ausbildungskriterien.
Krankenkassen übernehmen die Kosten der Behandlung anteilig oder komplett (ggf. über Zusatzversicherungen). Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn.